Die Rechtsanwaltskanzlei ist (fast) ausschließlich auf dem Gebiet des Sozialrechts
tätig.
Hierzu gehören Sachverhalte im Bereich der Rentenversicherung, der
Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie Rehabilitations- und Teilhaberechte behinderter Menschen genauso wie Probleme der Ausbildungsförderung durch BAFöG oder
BAB.
Schwerpunktmäßig bearbeiteten wir jedoch Mandate im Bereich des SGB II (Hartz IV).
Wir vertreten Sie gerne außergerichtlich, also bereits im behördlichen Verfahren oder vor Gericht.
Sie können entweder telefonisch einen Termin vereinbaren oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen.