Die Rechtsanwaltskanzlei ist (fast) ausschließlich auf dem Gebiet des Sozialrechts
tätig.
Hierzu gehören Sachverhalte im Bereich der Rentenversicherung, der
Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie Rehabilitations- und Teilhaberechte behinderter Menschen genauso wie Probleme der Ausbildungsförderung durch BAFöG oder
BAB.
Schwerpunktmäßig bearbeiteten wir jedoch Mandate im Bereich des SGB II .
Wir vertreten Sie gerne außergerichtlich, also bereits im behördlichen Verfahren oder vor Gericht.
Sie können entweder telefonisch einen Termin vereinbaren oder per E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen.